Gutekunst GmbH - Metallbearbeitung

Verhaltenskodex

Bei der Gutekunst GmbH -Metallbearbeitung legen wir Wert auf Integrität, Respekt und Vertrauen. Ethisches Verhalten, Chancengleichheit und Compliance sind das Herz unseres Unternehmens. Diese Standards gelten in vollem Umfang für uns und alle unsere Lieferanten und deren Mitarbeiter und Vertreter (einschließlich Unterlieferanten und Subunternehmer, sofern zulässig). Gutekunst ist der Ansicht, dass dieser Verhaltenskodex als Lieferant („Kodex“) einen wichtigen Rahmen darstellt.

Es liegt in der Verantwortung aller Gutekunst-Mitarbeiter und Lieferanten, diesen Kodex einzuhalten und ihn allen ihren Mitarbeitern und allen Dritten, welche sie zur Unterstützung ihrer Geschäfte für Gutekunst einsetzen, mitzuteilen, es sei denn, ein Lieferant verfügt über einen eigenen, im Wesentlichen gleichwertigen, schriftlichen, vollständig umgesetzten und aktiv überwachten Verhaltenskodex. Wir erwarten von unseren Lieferanten, dass sie unsere Verpflichtung zur vollständigen Einhaltung dieses Kodex durch die Entwicklung und Umsetzung einer im Wesentlichen gleichwertigen Richtlinie und eines risikobasierten Due-Diligence-Prozesses für ihre eigenen Lieferketten unterstützen.

Gutekunst behält sich das Recht vor, die Einhaltung des Kodex durch Selbstbeurteilungen, (Drittparteien) Audits und/oder andere Überwachungsmaßnahmen zu überprüfen. Für den Fall, dass Gutekunst von Handlungen oder Umständen erfährt, die gegen diesen Kodex verstoßen, werden wir den Lieferanten auffordern, Korrekturmaßnahmen zu ergreifen. Darüber hinaus behält sich Gutekunst das Recht vor, die Vereinbarung mit einem Lieferanten zu kündigen, der diesen Kodex nicht einhält.

Dieser Kodex spiegelt unser Engagement für die Einbeziehung von Nachhaltigkeitsprinzipien in unsere globale Lieferkette wider. Wir wollen eng mit unseren Lieferanten zusammenarbeiten, um ihre Nachhaltigkeitsleistung in unserer Lieferkette zu stärken. Wir erwarten von unseren Lieferanten, dass sie alle geltenden Gesetze einhalten und sich an die in internationalen Konventionen festgelegten Umwelt-, Sozial- und Governance-Standards (environmental, social and governance/“ESG“) halten. Wir erwarten von unseren Lieferanten insbesondere die Einhaltung der folgenden ESG-Prinzipien und erwarten, dass sie diese in ihrer eigenen Lieferkette weitergeben.

UMWELTPRINZIPIEN

Mitarbeiter und Lieferanten erkennen an, dass Umweltverantwortung ein wesentlicher Bestandteil der Herstellung von Weltklasseprodukten ist. Bei der Herstellung von Produkten sind negative Auswirkungen auf die Gemeinschaft, die Umwelt und die natürlichen Ressourcen zu minimieren und gleichzeitig die Gesundheit und Sicherheit der Öffentlichkeit und der Umwelt zu schützen.

Anerkannte Managementsysteme wie ISO 14001 und das Eco Management and Audit System (EMAS) wurden bei der Ausarbeitung des Kodex als Referenz herangezogen und können eine nützliche Quelle für zusätzliche Informationen sein.

Einhaltung der Umweltvorschriften

Mitarbeiter und Lieferanten müssen alle geltenden Umwelt-, Gesundheits- und Sicherheitsgesetze, gesetzlichen Vorschriften und Bestimmungen einhalten. Dies beinhaltet die folgenden Elemente:

  • Umweltgenehmigungen und -berichterstattung;
  • Vermeidung von Umweltverschmutzung und Reduzierung der Ressourcen;
  • gefährliche Materialien und Stoffe (CLP/GHS, REACH, RoHS, WEEE usw.);
  • Abwasser-, Chemikalien- und Abfallentsorgung; und
  • Luftemissionen und Treibhausgasemissionen: Verwendung von umweltfreundlichen Kältemitteln mit geringem Treibhauspotenzial (sofern zutreffend).

Wenn ein Lieferant von einer wesentlichen Nichteinhaltung von Umweltgesetzen erfährt, muss dies Gutekunst sofort gemeldet werden.

Ressourcenverbrauch, Verschmutzungsvermeidung und Abfallminimierung

Das Geschäft wird in einer Weise geführt, die Nachhaltigkeit proaktiv einbezieht. Lieferanten sollen kontinuierlich daran arbeiten, ihren Verbrauch an natürlichen Ressourcen, einschließlich Energie, CO2 und Wasser, zu optimieren, und tragen nach Möglichkeit zur Wiederverwendung und zum Recycling von Materialien und Produkten bei.

Management der Umweltauswirkungen

Das Geschäft wird so geführt, dass Umweltauswirkungen reduziert werden. In diesem Sinne messen und minimieren die Lieferanten die Umweltauswirkungen ihrer Anlagen und Tätigkeiten, einschließlich der Emissionen von Luft und Treibhausgasen, Wasser (ob im Produktionsprozess, zur Bewässerung oder für andere Zwecke), Verschmutzung und Abfall.

Gefährliche Materialien und Produktsicherheit

Lieferanten sollen die Verwendung von gefährlichen Materialien, Chemikalien und Stoffen identifizieren und, soweit möglich, reduzieren. Lieferanten sorgen auch für deren sichere Handhabung, Lagerung und Entsorgung. Alle betroffenen Mitarbeiter müssen die entsprechenden Sicherheitsverfahren kennen und darin geschult sein.

SOZIALE GRUNDSÄTZE

Arbeit und Menschenrechte

Wir bei Gutekunst sind der Meinung, dass unsere Wertschöpfungskette frei von Menschenrechtsverletzungen sein sollte, wie in unserer Menschenrechtsrichtlinie näher erläutert. Die Prozesse zum Lieferketten-management bei Gutekunst sind darauf ausgerichtet, die Einhaltung grundlegender Menschenrechte durch Lieferanten zu etablieren, zu unterstützen und kontinuierlich zu verbessern. Insbesondere müssen die Lieferanten die Arbeits- und Menschenrechte ihrer Mitarbeiter respektieren und sie mit Würde und Respekt behandeln, unter Einhaltung der globalen Menschenrechtsstandards, wie sie von der internationalen Gemeinschaft allgemein verstanden werden. Zu diesen Standards gehören unter anderem die Anforderungen von:

  • der IAO, die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen und deren Leitprinzipien; und
  • des britischen Gesetzes über moderne Sklaverei von 2015 (UK Modern Slavery Act).

Falls anwendbar, erwarten wir von unseren Lieferanten, dass sie sich zur Einhaltung gesetzlicher Vorschriften verpflichten, wie z. B:

  • dem deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz von 2023 (LkSG);
  • dem California Transparency in Supply Chains Act von 2010; und
  • dem U.S. Customs and Border Protection Uyghur Forced Labor Prevention Act of 2021.

Diese Anforderungen gelten für alle Arbeitnehmer, einschließlich Zeitarbeitnehmer, Wanderarbeitnehmer, Studenten, Vertragsarbeitnehmer, Direktbeschäftigte und alle anderen Arten von Arbeitnehmern.

Frei gewählte Beschäftigung

Alle Formen von unfreiwilliger Arbeit – einschließlich Zwangs-, Nötigungs-, Schuldknechtschafts-, unfreiwilliger oder ausbeuterischer Gefangenschaft, Sklaverei, Menschenhandel oder Vertragsarbeit oder andere Formen – sind verboten.

Jede Arbeit muss freiwillig sein, und die Arbeitnehmer müssen die Möglichkeit haben, jederzeit zu kündigen.

  • Die Bewegungsfreiheit der Arbeitnehmer am Arbeitsplatz oder in den vom Unternehmen oder einem Beauftragten zur Verfügung gestellten Unterkünften darf nicht unangemessen eingeschränkt werden.
  • Arbeitsverträge müssen den lokalen Rechtsvorschriften entsprechen, die Arbeitnehmer über ihre gesetzlichen Rechte und Arbeitsbedingungen in einer ihnen verständlichen Sprache informieren und vor Aufnahme der Arbeit abgeschlossen werden. Wenn Arbeitsverträge nicht gesetzlich vorgeschrieben sind, müssen die Arbeitnehmer zumindest vor Arbeitsbeginn in einer Sprache, die sie verstehen, über die Arbeitsbedingungen informiert werden.
  • Arbeitnehmer dürfen keine Vermittlungsgebühren oder andere damit verbundene Kosten für ihre Beschäftigung zahlen. Wenn festgestellt wird, dass die Arbeitnehmer Gebühren gezahlt haben, stellt der Lieferant sicher, dass sie diese in voller Höhe zurückerstattet bekommen.
  • Arbeitgeber und Vermittler dürfen Arbeitnehmern den Zugang zu ihren Ausweis- oder Einwanderungsdokumenten nicht vorbehalten oder anderweitig verweigern, es sei denn, eine solche Einbehaltung ist gesetzlich vorgeschrieben.
Kinderarbeit und junge Arbeitskräfte

Kinderarbeit darf nicht eingesetzt werden. Der Begriff „Kind“ bezieht sich auf alle Personen unter 15 Jahren oder unter dem Mindestalter für die Beschäftigung in dem Land, je nachdem, welches Alter höher ist. Ein Kind darf nur dann im Betrieb seiner Familie mitarbeiten, wenn es leichte Arbeiten verrichtet und die im folgenden Absatz beschriebenen Anforderungen erfüllt.

Jede Beschäftigung junger Arbeitnehmer, einschließlich Auszubildender oder Berufsschüler, muss mit den Gesetzen und Vorschriften über das Mindestarbeitsalter und das Schulpflichtalter in Einklang stehen und muss einen erzieherischen Nutzen haben. Gegebenenfalls gibt es einen Jugendarbeitsschutz, damit die jungen Arbeitnehmer bei ihrer Arbeit keinen geistig, körperlich, sozial oder moralisch gefährlichen oder schädlichen Bedingungen ausgesetzt sind oder ihre Schulbildung beeinträchtigt wird. Der Begriff „junger Arbeitnehmer“ bezieht sich auf alle Personen unter 18 Jahren.

Vereinigungsfreiheit und Kollektivverhandlungen

Die Lieferanten müssen die gesetzlichen Rechte der Arbeitnehmer auf Vereinigungsfreiheit und Tarifverhandlungen respektieren.

Regulärer Beschäftigungsstatus

Die geleistete Arbeit muss auf der Grundlage eines anerkannten Arbeitsverhältnisses erfolgen. Arbeits- und sozialversicherungsrechtliche Verpflichtungen gegenüber Arbeitnehmern, die sich aus einem regulären Arbeitsverhältnis ergeben, dürfen nicht umgangen werden, z. B. durch die Vergabe von Unteraufträgen, die ausbeuterische Verwendung befristeter Arbeitsverträge oder durch Ausbildungsprogramme, die nicht wirklich auf die Vermittlung von Fähigkeiten oder die Schaffung eines regulären Beschäftigungsverhältnisses abzielen.

Grundversorgung & Unterkunft

Die Arbeitnehmer müssen am Arbeitsplatz und in den vom Unternehmen oder von Dritten bereitgestellten Unterkünften jederzeit Zugang zu Trinkwasser und sauberen Toiletten sowie zu hygienischen Bereichen für die Zubereitung, Lagerung und den Verzehr von Lebensmitteln haben. Sofern Unterkünfte zur Verfügung gestellt werden, müssen sie sauber und sicher sein, die Grundbedürfnisse der Arbeitnehmer befriedigen und den Gesetzen des Landes entsprechen, in dem sich die Unterkunft befindet. Die Unterbringung sollte dem Grundniveau der örtlichen Gemeinschaft entsprechen oder darüber hinausgehen. Die Arbeitnehmer müssen die Möglichkeit haben, die Unterkunft nach Belieben zu betreten und zu verlassen.

Menschenwürdige Behandlung und Anti-Diskriminierung

Die Lieferanten halten sich an alle geltenden Arbeits- und Beschäftigungsgesetze und behandeln ihre Mitarbeiter mit Würde und Respekt. Die Lieferanten werden ihre Mitarbeiter nicht bedrohen oder ihnen eine harte und unmenschliche Behandlung zumuten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf sexuelle Belästigung, sexuellen Missbrauch, körperliche Bestrafung, Androhung von Gewalt, psychischen oder physischen Zwang oder verbalen Missbrauch. Und die Lieferanten werden bei der Einstellung oder Beschäftigung nicht aufgrund von Rasse, Religion, Alter, nationaler oder ethnischer Herkunft, sexueller Orientierung, Geschlecht, Geschlechtsidentität, Familienstand, politischer Zugehörigkeit oder Behinderung diskriminieren.

Löhne, Sozialleistungen und Arbeitszeiten

Lieferanten müssen sicherstellen, dass die Arbeitnehmer Löhne und Sozialleistungen erhalten, die mindestens den in den örtlichen Gesetzen und Vorschriften festgelegten Mindestanforderungen entsprechen. Regelmäßige Arbeitszeiten und Überstunden müssen den geltenden lokalen Gesetzen und der IAO-Norm entsprechen:

  • Die regelmäßige Arbeitszeit darf die gesetzliche Höchstgrenze oder 48 Stunden pro Woche nicht überschreiten, je nachdem, welcher Wert niedriger ist. Dies kann bei ungewöhnlichen oder dringenden Umständen geändert werden, solange dies innerhalb der Grenzen des IAO-Übereinkommens geschieht.
  • Die Ruhetage müssen den gesetzlichen Vorschriften entsprechen, oder, falls es keine solchen Vorschriften gibt, müssen die Arbeitnehmer einen von sieben freien Tagen erhalten. Dies kann in ungewöhnlichen oder dringenden Fällen geändert werden.
  • Alle Überstunden werden freiwillig geleistet.
Verantwortung in der Lieferkette

Gutekunst setzt sich für verantwortungsbewusste Beschaffungspraktiken bei seinen Mitarbeitern und Lieferanten ein. Die Lieferanten müssen alle notwendigen und angemessenen Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass alle Berichte an Gutekunst mit den Bestimmungen aller geltenden Gesetze und Vorschriften übereinstimmen, einschließlich aller Anfragen von Gutekunst nach Informationen. Wenn dem Lieferanten bekannt ist, dass er „Konfliktmaterialien“ oder „Konfliktmineralien“ im Sinne des US Dodd-Frank Act (und/oder der EU-Verordnung über Konfliktmineralien 2017/821) verwendet, muss der Lieferant Gutekunst darüber informieren.

Gesundheit und Sicherheit

Die Mitarbeiter und Lieferanten erkennen an, dass ein sicheres und gesundes Arbeitsumfeld nicht nur die Häufigkeit von arbeitsbedingten Verletzungen und Krankheiten minimiert, sondern auch die Qualität von Produkten und Dienstleistungen, die Beständigkeit der Produktion sowie die Mitarbeiterbindung und -moral fördert. Die Lieferanten sind sich auch bewusst, dass die kontinuierliche Beteiligung der Mitarbeiter sowie deren Aus- und Weiterbildung für die Erkennung und Lösung von Gesundheits- und Sicherheitsproblemen am Arbeitsplatz unerlässlich sind.

Die Lieferanten müssen ihren Mitarbeitern einen sicheren und gesunden Arbeitsplatz unter Einhaltung aller geltenden Gesetze und Vorschriften zur Verfügung stellen. Die Einhaltung der folgenden Mindeststandards ist erforderlich:

  • Es sind angemessene Maßnahmen zu ergreifen, um Unfälle und Gesundheitsschäden zu vermeiden, die sich aus der Arbeit ergeben, mit ihr zusammenhängen oder bei ihr auftreten, indem die Ursachen für die Gefahren, die mit der Arbeitsumgebung verbunden sind, so weit wie vernünftigerweise möglich minimiert werden.
  • Die Arbeitnehmer erhalten eine entsprechende Gesundheits- und Sicherheitsschulung.
  • Erforderlichenfalls sind den Arbeitnehmern geeignete, gut gewartete persönliche Schutzausrüstungen und Informationsmaterial über die mit diesen Gefahren verbundenen Risiken kostenlos zur Verfügung zu stellen.
  • Die Lieferanten müssen das Recht der Arbeitnehmer respektieren, unsichere Arbeit abzulehnen und ungesunde Arbeitsbedingungen zu melden.
  • Potenzielle Notfallsituationen und -ereignisse (z. B. Brände, Erdbeben und Exposition gegenüber Chemikalien) sind zu ermitteln und zu bewerten, und ihre Auswirkungen sind durch die Umsetzung von Notfallplänen und Reaktionsverfahren zu minimieren. In Gebäuden müssen die Notausgänge jederzeit unverschlossen und unversperrt sein.
  • Angemessene Brandmelde- und Brandbekämpfungsanlagen.
  • Belüftung und Austritt aus dem Gebäude.
  • Ressourcen für die medizinische Notfallversorgung.

GOVERNANCE-GRUNDSÄTZE

Einhaltung der Gesetze

Die Mitarbeiter und Lieferanten halten sich an alle geltenden Gesetze und Vorschriften in allen Ländern, in denen sie geschäftlich tätig sind, einschließlich aller geltenden Gesetze und Vorschriften in den Bereichen Arbeit und Beschäftigung, Gesundheitswesen, Medizin, Exportkontrolle, Umwelt, Sicherheit, Datenschutz sowie Steuern und Finanzen.

Anti-Korruption und Anti-Bestechung / Geschenke

Die Mitarbeiter und Lieferanten halten sich an alle geltenden Gesetze und Vorschriften zur Korruptionsbekämpfung, einschließlich des U.S. Foreign Corrupt Practices Act, des UK Bribery Act, des OECD-Übereinkommens zur Bekämpfung der Bestechung ausländischer Amtsträger im internationalen Geschäftsverkehr, und allen anderen anwendbaren nationalen und internationalen Anti-Korruptionskonventionen. Ohne das Vorstehende einzuschränken, dürfen Lieferanten den Vertretern einer Regierung oder einer staatlichen Behörde oder Einrichtung nichts von Wert zur Verfügung stellen, um Geschäfte zu gewinnen oder zu behalten oder anderweitig einen unlauteren Geschäftsvorteil zu erlangen. Die Lieferanten stellen Gutekunst auf Anfrage alle Dokumente und Informationen zur Verfügung, die Gutekunst vernünftigerweise benötigt, um die Einhaltung der Gesetze und Vorschriften zur Korruptions- und Bestechungsbekämpfung sicherzustellen.

Darüber hinaus dürfen Lieferanten keine Mitarbeiter, Vertreter oder Beauftragte von Gutekunst bestechen oder zu bestechen versuchen, erpressen oder ihnen Schmiergelder oder andere unzulässige Zahlungen oder Anreize, einschließlich unzulässiger Geschenke, anbieten. Lieferanten dürfen auch keine Bestechungsgelder, Schmiergelder oder andere unzulässige Zahlungen oder Anreize, einschließlich unzulässiger Geschenke, von einem Mitarbeiter, Vertreter oder Agenten von Gutekunst annehmen. Alle Versuche dieser Art von Aktivitäten müssen Gutekunst sofort gemeldet werden.

Gutekunst legt Wert auf professionelle Objektivität in seinen Geschäftsbeziehungen. Weder die Lieferanten noch ihre Mitarbeiter dürfen einem Gutekunst-Mitarbeiter Geschenke, Zuwendungen oder andere Gefälligkeiten anbieten, bevor oder während sie versuchen, mit Gutekunst Geschäfte zu machen. Wenn ein Lieferant Mahlzeiten oder geschäftliche Unterhaltung für Gutekunst-Mitarbeiter bezahlt, muss er sicherstellen, dass die Mahlzeit oder Unterhaltung angemessen ist, nicht regelmäßig erfolgt, nicht verschwenderisch ist und nur dem Zweck dient, legitime Geschäftsangelegenheiten durchzuführen oder zu besprechen, und dass sie für Steuerzwecke ordnungsgemäß behandelt wird.

Gutes Ansehen und Genehmigungen

Die Lieferanten müssen über einen guten Ruf verfügen und diesen aufrechterhalten. Weder Lieferanten noch ihre Direktoren, Anteilseigner oder ihre wirtschaftlich Berechtigten dürfen strafrechtlichen oder vergleichbaren administrativen Sanktionsverfahren im Zusammenhang mit unzulässigem Geschäftsgebaren ausgesetzt sein. Die Lieferanten müssen im Besitz aller erforderlichen Genehmigungen und Lizenzen sein, um für Gutekunst als Lieferant tätig zu werden. Sofern die Genehmigungen oder Lizenzen eines Lieferanten erlöschen oder widerrufen werden oder der Lieferant oder seine Direktoren, Anteilseigner oder verbundenen Unternehmen einem strafrechtlichen oder vergleichbaren Verwaltungssanktionsverfahren unterliegen, ist dies Gutekunst unverzüglich mitzuteilen.

Transparente Eigentums- und Kontrollstruktur / Keine Steueroasen

Alle Informationen, die von den Lieferanten an Gutekunst und an ein öffentliches Register über ihre Eigentums- und Kontrollstruktur und die wirtschaftlich Berechtigten, falls vorhanden, übermittelt werden, müssen vollständig und korrekt sein.

Offener und fairer Wettbewerb

Gutekunst wird keine Geschäfte mit Lieferanten tätigen, die mit ihren Konkurrenten zusammenarbeiten, um den Wettbewerb oder den Handel zu beschränken, indem sie sich an Aktivitäten wie den folgenden beteiligen:

  • Vereinbarung, Preise festzulegen oder beizubehalten,
  • Aufteilung von Märkten, Gebieten oder Kunden, oder
  • Diskussion über den Boykott einer dritten Partei.

Die Mitarbeiter und Lieferanten dürfen keines dieser Themen mit einem Mitbewerber besprechen, auch wenn dies nur beiläufig geschieht.

Die Lieferanten bemühen sich um einen ehrlichen, ethischen und fairen Umgang mit ihren jeweiligen Lieferanten, Kunden, Wettbewerbern und Mitarbeitern. Aussagen über ihre Produkte und Dienstleistungen dürfen nicht unwahr, irreführend, täuschend oder betrügerisch sein.

Exportsanktionen / Terroristische Aktivitäten

Mitarbeiter und Lieferanten müssen sich an alle geltenden Exportkontrollgesetze, Wirtschaftssanktionen oder Handelsembargos halten, unabhängig davon, ob sie für ausländische Länder, politische Organisationen oder bestimmte ausländische Personen und Organisationen gelten.

Die Lieferanten dürfen sich weder direkt noch indirekt an terroristischen Aktivitäten beteiligen oder diese unterstützen. Weder die Lieferanten noch eines ihrer verbundenen Unternehmen, noch ein leitender Angestellter oder ein Direktor des Lieferanten oder eines seiner verbundenen Unternehmen sollten auf einer Liste von Terroristen oder terroristischen Organisationen stehen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf:

  • der Liste der „Specially Designated Nationals“ des US-Finanzministeriums;
  • der Ausschlussliste für Terroristen des US-Außenministeriums; oder
  • der Liste der Europäischen Union zur Durchführung von Artikel 2 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 2580/2001 über spezifische, gegen bestimmte Personen und Organisationen gerichtete restriktive Maßnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus.

Die Lieferanten stellen Gutekunst auf Anfrage alle Dokumente und Informationen zur Verfügung, die Gutekunst vernünftigerweise benötigt, um die Einhaltung der Exportkontrollgesetze sicherzustellen.

Zahlungen und Konten / Anti-Geldwäsche

Zahlungen werden von den Lieferanten in ihrem eigenen Namen und auf ihre eigene Rechnung über Bankkonten auf ihren eigenen Namen geleistet und empfangen. Die Bank- oder Zahlungskonten werden ausnahmslos bei einem Kreditinstitut oder einem Zahlungsdienstleister im Land des Firmensitzes des jeweiligen Lieferanten geführt. Die Lieferanten halten sich an alle Organisations-, Melde- und Transparenzvorschriften, die in den geltenden Steuer- und Geldwäschegesetzen und -vorschriften festgelegt sind.

Interessenkonflikte

Jeder Mitarbeiter oder Lieferant, der sich eines Interessenkonflikts bewusst wird, muss diesen Konflikt unverzüglich Gutekunst gegenüber offenlegen. Ein Interessenkonflikt liegt vor, wenn die privaten Interessen eines Gutekunst-Mitarbeiters oder -Lieferanten in unzulässiger Weise mit den Interessen von Gutekunst kollidieren oder den Anschein erwecken, dass sie in unzulässiger Weise kollidieren. Lieferanten können sich gerne per E-Mail an info@gutekunst-metall.de wenden.

Vertraulichkeit

Von den Mitarbeitern und Lieferanten wird erwartet, dass sie sich an alle geltenden Gesetze und Vorschriften halten, die den Schutz, die Verwendung und die Offenlegung von geschützten, vertraulichen und persönlichen Informationen von Gutekunst regeln.

Beispiele für vertrauliche Informationen sind unter anderem:

  • Geschäftsgeheimnisse, geistiges Eigentum, Sicherheit und andere Geschäftspraktiken oder -prozesse, Strategien oder Verfahren oder Know-how;
  • interne und externe Prüfberichte;
  • nicht öffentliche Teile von Prüfungsberichten und anderen Berichten oder Informationen, die bei Aufsichtsbehörden eingereicht werden;
  • Software, Datenverarbeitungsprogramme, Datenbanken und Speichermedien;
  • Kunden- oder Lieferantenlisten, Telefon- oder andere Kontaktlisten und andere Informationen über Kunden;
  • Kundenpräsentationen;
  • Informationen über Mitarbeiter von Kunden oder Lieferanten, einschließlich persönlich identifizierbarer Informationen;
  • Kosten-, Preis- oder Finanzinformationen;
  • Mitarbeiterverzeichnisse, Listen, Telefonnummern oder andere Informationen über Mitarbeiter;
  • Gehalts-, Gesundheits- oder Personalakten von Mitarbeitern;
  • Geschäfts-, Strategie- oder Marketingpläne und Forschung;
  • Informationen, die nur auf den internen Websites von Gutekunst veröffentlicht werden;
  • alle Informationen, die nicht ohne weiteres aus einer öffentlichen Quelle zugänglich sind, und
  • Informationen, die zwischen Parteien vertraulich ausgetauscht werden.
Soziale Medien

Mitarbeiter und Lieferanten dürfen ohne vorherige schriftliche Genehmigung von Gutekunst keine Form von sozialen Medien (z.B. Facebook, Twitter, YouTube, mobile App-Stores, Blogs, Internet-Chatrooms, Schwarze Bretter, soziale und geschäftliche Netzwerkseiten usw.) nutzen, um über das Geschäft von Gutekunst zu sprechen.

Die Lieferanten dürfen ohne vorherige schriftliche Genehmigung von Gutekunst auch keine Fotos oder Videos (im Internet oder auf andere Weise) in Umlauf bringen, veröffentlichen oder verbreiten, die auf dem Betriebsgelände von Gutekunst oder bei arbeitsbezogenen Veranstaltungen aufgenommen wurden.

Datenschutz und Informationssicherheit

Die Mitarbeiter und Lieferanten müssen in einer Art und Weise arbeiten, die mit den geltenden Datenschutzgesetzen übereinstimmt und mit den Industriestandards für den Schutz und die Sicherheit aller Informationen, einschließlich personenbezogener Daten (d.h. Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare Person beziehen, im Folgenden „personenbezogene Daten“) über Mitarbeiter, Geschäftspartner, Berater und andere, übereinstimmt.

Mitarbeiter und Lieferanten müssen:

  • sicherstellen, dass personenbezogene Daten nur für den rechtmäßigen, von Gutekunst vereinbarten oder angewiesenen Zweck erhoben, verarbeitet oder verwendet werden;
  • den betroffenen Personen einen transparenten Datenschutzhinweis zur Verfügung stellen;
  • (soweit erforderlich) alle erforderlichen Zustimmungen für die Verwendung oder Erhebung personenbezogener Daten einholen;
  • sicherstellen, dass die Rechte der Personen gemäß den geltenden Datenschutzgesetzen gewahrt bleiben;
  • über angemessene Schutzmaßnahmen, Regeln und Verfahren verfügen, um sicherzustellen, dass sie alle geltenden Gesetze für grenzüberschreitende Datenübertragungen einhalten.

Die Lieferanten werden auf Anfrage eine Datenverarbeitungs- oder ähnliche Datenschutzvereinbarung mit Gutekunst abschließen.

Die Lieferanten müssen über geeignete Richtlinien und Verfahren verfügen, um die Einhaltung dieses Abschnitts des Kodex zu gewährleisten, und sicherstellen, dass alle Dritten, die Zugang zu persönlichen Daten von Gutekunst haben, einschließlich verbundener Unternehmen und Lieferanten, diese Anforderungen einhalten, einschließlich des Abschlusses von Datenverarbeitungsverträgen mit allen Parteien, die in ihrem Namen Zugang zu personenbezogenen Daten von Gutekunst haben oder diese verarbeiten.

Die Mitarbeiter und Lieferanten müssen alle angemessenen Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass ihre Systeme über Informationssicherheitskontrollen und -schutzmaßnahmen verfügen, die für die verarbeiteten Gutekunst-Daten, einschließlich personenbezogener Daten, geeignet sind und das Risiko einer Datenverletzung minimieren sollen. Im Falle eines vermuteten oder tatsächlichen Cyberangriffs oder einer Datenverletzung, die Gutekunst-Daten, einschließlich personenbezogener Daten, und die Infrastruktur betrifft, müssen die Lieferanten Gutekunst innerhalb von achtundvierzig (48) Stunden nach der Entdeckung der Verletzung per E-Mail an datenschutz@gutekunst-metall.de benachrichtigen und mit Gutekunst bei der Eindämmung, Untersuchung und Behebung einer solchen Datenverletzung zusammenarbeiten.

MANAGEMENTSYSTEME

Beziehungen zwischen Lieferanten und Dritten

Gutekunst erwartet und verlangt von seinen Lieferanten, dass sie alle angemessenen Maßnahmen ergreifen und ausreichende Sorgfalt walten lassen, um sicherzustellen, dass ihre eigenen Lieferanten eine ebenso strenge Haltung zur Einhaltung der Vorschriften einnehmen. Kein Lieferant wird sich jemals indirekt an einer durch diesen Kodex verbotenen Aktivität beteiligen, indem er einen Dritten beauftragt, die verbotene Aktivität im Namen des Lieferanten durchzuführen, oder indem er es unterlässt, einen Dritten, der nachweislich eine durch diesen Kodex verbotene Aktivität durchgeführt hat, angemessen zu disziplinieren.

Rückverfolgbarkeit der Lieferkette

Die Lieferanten müssen in der Lage sein, das Ursprungsland der Primärmaterialien für alle Lieferungen offenzulegen. Gutekunst behält sich das Recht vor, von den Lieferanten eine vollständige Übersicht der Lieferkette zu verlangen, um die Risikobewertung zu erleichtern und die Einhaltung der Vorschriften in der vorgelagerten Lieferkette zu beurteilen, einschließlich der Offenlegung aller bekannten Einrichtungen, die zur Herstellung von Waren oder Dienstleistungen für Gutekunst verwendet werden. Auf Anfrage von Gutekunst wird von den Lieferanten erwartet, dass sie Gutekunst Berichte über das Vorkommen von Substanzen in den an Gutekunst gelieferten Materialien zur Verfügung stellen, die möglicherweise durch staatliche Stellen, Kunden und/oder andere Parteien eingeschränkt werden oder deren Offenlegung erfordern.

Buchhaltungsunterlagen

Die Lieferanten müssen eine ordnungsgemäße, vollständige und genaue Buchhaltung führen, die den Gesetzen und berufsständischen Anforderungen der jeweiligen Gerichtsbarkeit, in der sie tätig sind, entspricht. Die Buchhaltungsunterlagen dürfen in keiner Weise absichtlich falsch oder irreführend sein.

Aufbewahrung von Aufzeichnungen

Die Lieferanten müssen die erforderlichen Unterlagen aufbewahren, um die Einhaltung dieses Kodex nachzuweisen. Gutekunst muss während der üblichen Geschäftszeiten auf Anfrage angemessenen Zugang zu diesen Unterlagen erhalten.

Weiterbildung

Die Lieferanten sind verpflichtet, Schulungsmaßnahmen durchzuführen, die es ihren Führungskräften und Mitarbeitern ermöglichen, einen angemessenen Kenntnisstand und ein angemessenes Verständnis des Inhalts dieses Kodex, der geltenden Gesetze und Vorschriften sowie der anerkannten Normen zu erlangen.

Vertrauliche Meldewege

Gutekunst verlangt von seinen Mitarbeitern und Lieferanten, dass sie alle mutmaßlichen Verstöße gegen diesen Kodex untersuchen und Verstöße unverzüglich an Gutekunst melden. Die Lieferanten müssen allen ihren Mitarbeitern Kanäle für die vertrauliche Meldung von Beschwerden zur Verfügung stellen und sicherstellen, dass Prozesse vorhanden sind, die gewährleisten, dass die Mitarbeiter Bedenken äußern und sich auf sichere Weise äußern können. Im Einklang mit unserer strikten Politik zum Schutz vor Vergeltungsmaßnahmen für alle Meldungen, die in gutem Glauben erstattet werden, erwarten wir auch von unseren Lieferanten, dass sie ihre Mitarbeiter vor jeder Form von Vergeltung schützen.

Lieferanten können Bedenken bezüglich eines Fehlverhaltens in Bezug auf die Gesetzgebung oder in Bezug auf Angelegenheiten, die unter diesen Kodex fallen, äußern, indem sie Gutekunsts vertrauliches Hinweisgebersystem datenschutz@gutekunst-metall.de kontaktieren.

Meldungen können anonym erstattet werden (wenn die Anonymität nach dem örtlichen Recht zulässig ist). Gutekunst behält sich das Recht vor, Gesetzesverstöße bei den zuständigen Behörden anzuzeigen.

Letzte Überarbeitung: Mai 2024